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   BVerwG, 28.05.1979 - 1 B 361.79   

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https://dejure.org/1979,4247
BVerwG, 28.05.1979 - 1 B 361.79 (https://dejure.org/1979,4247)
BVerwG, Entscheidung vom 28.05.1979 - 1 B 361.79 (https://dejure.org/1979,4247)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Mai 1979 - 1 B 361.79 (https://dejure.org/1979,4247)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Grundsatzrevision bei Überprüfung einer Verfügung auf Ermessensfehlerfreiheit und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Notwendiger Inhalt einer Abweichungsrüge

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  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1979 - 1 B 361.79
    Bei Vorliegen eines gesetzlichen Ausweisungstatbestandes entscheidet die Ausländerbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, ob die Ausweisung geboten ist (so schon BVerwGE 48, 299 [301 ff.]).

    Das erfordert eine Güter- und Interessenabwägung, wobei in der Regel den Familienangehörigen im Interesse der Fortsetzung der familiären Lebensgemeinschaft die Rückkehr in die gemeinsame Heimat zuzumuten ist, wenn die Familienangehörigen die Staatsangehörigkeit des Ausländers teilen, ohne zugleich deutsche Staatsangehörige zu sein (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [134 f.]; 48, 299 [303]).

  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1979 - 1 B 361.79
    Das erfordert eine Güter- und Interessenabwägung, wobei in der Regel den Familienangehörigen im Interesse der Fortsetzung der familiären Lebensgemeinschaft die Rückkehr in die gemeinsame Heimat zuzumuten ist, wenn die Familienangehörigen die Staatsangehörigkeit des Ausländers teilen, ohne zugleich deutsche Staatsangehörige zu sein (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [134 f.]; 48, 299 [303]).
  • BVerwG, 03.02.1978 - 1 B 26.78

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1979 - 1 B 361.79
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist es vor allem keine über den Einzelfall hinausreichende Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, ob eine Ausweisung im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ermessensfehlerfrei verfügt worden ist (vgl. z.B. Beschluß vom 3. Februar 1978 - BVerwG 1 B 26.78 -).
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